Allgemeine Informationen zur Bildungsfreistellung („Bildungsurlaub“)

Bildungsfreistellung, Bildungszeit oder "Bildungsurlaub" bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Im Normalfall stehen Beschäftigten fünf Tage Bildungsfreistellung im Kalenderjahr zu, sofern sie ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Geregelt ist dies im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG). Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft, Verpflegung und Anreise, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung unterliegt der freien Wahl der Beschäftigten. Veranstaltungen mit dem Zusatz "nur im Rahmen beruflicher Weiterbildung" können einem spezifischen Teilnehmerkreis vorbehalten sein, der einen beruflichen Bezug zum Thema der Veranstaltung herstellen kann.

Unsere Bildungsurlaube sind immer in Schleswig-Holstein anerkannt bzw. für die Anerkennung beantragt. Die Anerkennung in anderen Bundesländern können wir für dich beantragen, wenn die Weiterbildungsgesetze des betreffenden Bundeslandes dies zulassen. Bitte beachte, dass die Antragstellung ca. 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen werden muss.

Dein*e Arbeitgeber*in muss deine Abwesenheit im Betrieb einplanen können. Deshalb stelle deinen Antrag so früh wie möglich, mindestens aber sechs Wochen vor Beginn deiner Wunschveranstaltung. Nach der Anmeldung zu einem Bildungsurlaub erhältst du von uns die Anmeldebestätigung und eine Kopie des Anerkennungsbescheides als Bildungsfreistellungsveranstaltung, die du einreichen kannst. Nach Besuch der Veranstaltung bekommst du für deine Bildungsfreistellung eine Teilnahmebescheinigung.

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akademie am see. Koppelsberg
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